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Kostenvoranschlag und Kostenübernahme

Qualifizierte Ernährungsberatung (= Vorsorgeleistung nach § 20 SGB V für Gesunde) und Ernährungstherapie (= ärztlich verordnete Leistung nach § 43 SGB V bei Krankheiten) sind sogenannte Kann-Leistungen der Krankenkassen, das bedeutet gesetzliche Krankenkassen können einen Zuschuss zu den Beratungskosten geben.
In der Regel werden jährlich drei bis fünf Beratungseinheiten, gelegentlich auch acht bis zehn bewilligt. Je nach Krankenkasse beträgt der Zuschuss für die Erstberatung 35 bis 60 Euro und für Folgeberatungen 23 bis 60 Euro. Der Kostenvoranschlag (bitte das Zertifikat Ernährungsberaterin/DGE downloaden und beilegen) wird von den Krankenkassen meist innerhalb von zwei bis drei Tagen bearbeitet.
Viele Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten, wenn Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt vorlegen. Ihm entstehen keinerlei Zusatzkosten, denn das Ausstellen der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung ist Heilmittelbudgetneutral.
Für mehr infos https://www.kbv.de/html/29550.php

Individuelle präventive Einzelberatungen (ohne ärztliche Verordnung) werden teilweise auch von der Krankenkasse bezuschusst. Sprechen Sie hierzu direkt Ihre Krankenkasse an.
Auf Wunsch erstelle ich Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.

Formulare und Zertifikat zum Downloaden




 

Individuelle Einzelberatung §20(M 36)

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